Die Strafbarkeit von Wettbewerbsmanipulationen im E-Sport unter besonderer Berücksichtigung des Sportwettbetrugs nach § 265c StGB

In den vergangenen Legislaturperioden schuf der Gesetzgeber verschiedene Strafnormen zur Ermöglichung passgenauer Reaktionen auf Manipulationen und Korruption im organisierten Sport. Angesichts des zunehmenden Aufblühens des E-Sports in Deutschland drängt sich jedoch die Frage auf, ob das deutsche Strafrecht auch für manipulative Verhaltensweisen im Bereich digitaler Konkurrenzkämpfe adäquate Reaktionen ermöglicht. Der Verfasser nimmt diese Frage zum Anlass, typische Wettbewerbsmanipulationen im E-Sport zu beleuchten und jeweils einer umfassenden strafrechtlichen Würdigung zu unterziehen. Einen besonderen Schwerpunkt der Untersuchung stellen hierbei die persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen der Strafbarkeit des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) dar, in deren Rahmen insbesondere die Frage erörtert wird, ob der E-Sport nach heutigem Stand einen Sport im strafrechtlichen Sinne darstellt und damit tauglicher Bezugspunkt für die gesetzliche Strafandrohung sein kann.