Die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention, 2006.

Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die >Maritime Labour Convention, 2006< führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der >Maritime Labour Convention, 2006< festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen.

Robert Cornelius Peetz studied law at Bucerius Law School, Hamburg and Willamette University, Oregon, USA. He worked as a labour law specialist for the German Shipowners' Association and participated in the Summer Academy at the International Tribunal for the Law of the Sea. After his PhD, Peetz completed an apprenticeship as a chef in the restaurant Trüffelschwein, Hamburg. Since 2017 Peetz is admitted as a lawyer. In addition he lectures at the Department of Maritime Studies at the University of Applied Sciences, Technology, Business and Design, Wismar.