Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Ein Schritt zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe

Die 2008 in Kraft getretene UN-Konvention hat das Ziel, Menschen mit Behinderung eine maximale gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Durch ein effektives Monitoring soll gesichert werden, dass die Vereinbarungen der Konvention nicht nur schöne Worte bleiben, sondern auch zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen führen. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Bereiche, auf die sich die Konvention richtet, im Überblick dargestellt. Vertiefend wird auf die Auswirkungen im Bereich von Bildung und Erziehung eingegangen.

Christel Rittmeyer, Dr. phil. habil., ist Diplom-Pädagogin und Lehrerin für Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Derzeit arbeitet sie als Konrektorin an der Alfred-Adler-Schule Düsseldorf und Apl. Professorin an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.

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