Die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) in Deutschland und Europa

Ziel der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) ist es, den Aktionären eine effektive Wahrnehmung ihrer Interessen auch über die Grenzen der einzelnen Staaten hinaus im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Richtlinie legt daher Mindeststandards für die Hauptversammlung fest. Sowohl die Vorbereitung und Durchführung als auch die Nachbereitung der Hauptversammlung sind maßgeblich durch das europäische Recht beeinflusst. Die vorliegende Arbeit stellt die einzelnen Maßnahmen dar und vergleicht die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland, Österreich und Großbritannien. Aus dem Vergleich der Rechtsordnungen werden Rückschlüsse für Theorie und Praxis gezogen, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung der einzelnen Vorschriften.