Die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement im operativen Controlling von Genossenschaftsbanken

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,3, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Kreditinstitute unterliegen zahlreichen regulatorischen Anforderungen. Dazu zählen sowohl Gesetze wie das Kreditwesengesetz als auch zahlreiche aufsichtsrechtliche Regularien wie die so genannte M-Reihe, die zu den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) zusammengefasst wurde. Die Umsetzung neuer und geänderter Regularien erfordert oftmals nicht nur organisatorische Änderungen, auch neue Technik im Bereich der Datenverarbeitung ist erforderlich, um den Anforderungen nachkommen zu können. Ziel der Arbeit ist es, durch einen Vergleich der Ist-Situation mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen den Handlungsbedarf herauszustellen, um die MaRisk im operativen Controlling umsetzen zu können. Bei Genossenschaftsbanken handelt es sich in der Regel um Nichthandelsinstitute, so dass diese vordergründig betrachtet werden. Durch Öffnungsklauseln in den MaRisk bieten sich bereits hier umfassende Möglichkeiten der Umsetzung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Ermittlung der notwendigen Schritte, um eine Umsetzung im operativen Controlling durchführen zu können. Eine zusammenhängende Betrachtung bedingt dabei auch, dass auf weitere Aspekte wie z.B. die Organisation eingegangen wird. Im weiteren Verlauf sollen Möglichkeiten erarbeitet werden, wie ein Berichtssystem aussehen kann und welchen Umgang ein Kreditinstitut mit den Ergebnissen finden kann. Auch wenn der Fokus auf den MaRisk liegt, sollen weitere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen nicht unberücksichtigt bleiben, sofern sie dem Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit dienlich sind.

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