Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland und Frankreich.

Die Arbeit untersucht rechtsvergleichend die Umsetzungen der Verbraucherrechte-Richtlinie in Deutschland und Frankreich und widmet sich dabei insbesondere der Frage, inwieweit europäisches Richtlinienrecht tatsächlich geeignet ist, seinem proklamierten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und gleichzeitig Rechtszersplitterung abzubauen und damit rechtliche Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel zu beseitigen, gerecht wird. Nathalie Lengert kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Verbraucherrechte-Richtlinie und ihre Umsetzung durchaus Rechtsvereinheitlichungsfortschritte erzielt wurden. Andererseits wird nochmals deutlich gemacht, dass insbesondere die unterschiedlich weit reichenden Sanktionen bei Informationspflichtverstößen zu fortbestehenden Divergenzen in der Rechtslage führen und namentlich dem Widerrufsrecht vor diesem Hintergrund in Frankreich, wo als Folge eines Verstoßes weiterhin Nichtigkeit (nullité) droht, mittelbar eine geringere Rolle zukommt als in Deutschland.

Nathalie Lengert wurde als Tochter einer finnischen Mutter und eines französischen Vaters in München geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Université Panthéon-Assas schloss sie mit französischer Licence und Maîtrise sowie dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2013 ab. Sie promovierte an der LMU am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht bei Frau Prof. Dr. Beate Gsell und arbeitete bis Ende 2015 promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin an ihrem Lehrstuhl. Seit Oktober 2014 ist sie Referendarin am Oberlandesgericht München.