Die Universität Leipzig und ihr Verhältnis zum Landesherren
Autor: | Biewald, Markus |
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EAN: | 9783656580430 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 25.02.2014 |
Untertitel: | Mit einem Blick auf die Statutenreform von 1446 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Universität Leipzig im 15. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Als nach dem Konflikt der Nationen an der Universität Prag einige hundert Magister und Scholaren dieser den Rücken kehrten und die Stadt an der Moldau verließen, blieb dies für die Universitätslandschaft im mitteldeutschen Raum nicht folgenlos. Nach dem Auszug der Prager im Mai 1409 begann sich bereits im Juli desselben Jahres, durch den Erwerb eines Hauses durch die Stadt Leipzig für die Magister der Artisten, das Umfeld der alma mater lipsiensis zu konstituieren. Die im Vergleich zu anderen Hohen Schulen jener Zeit zügige Aufnahme des Lehrbetriebes lässt sich denn auch bereits mit dem 2. Dezember 1409 und der an diesem Datum ausgestellten ordinatio3 schriftlich dokumentieren, wenngleich es zur Gründung der Universität auch ganz pragmatischer Gegebenheiten bedurfte. Lokaler Ressourcen beispielsweise, die ihrerseits durch landesherrliche Stiftungen in Form des collegium maius und des collegium minus, des großen und kleinen Kollegs, zur Verfügung standen. Schon im Spätsommer des Gründungsjahres wurden jene von den Kollegiaten bewohnt, deren Besoldung ebenfalls bereits von statten gegangen war4. Bei den Stiftern handelte es sich um die beiden Landesherren aus dem Hause der Wettiner; Friedrich IV. und Wilhelm II. regierten als Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen die prosperierende Region, zu der nun bald auch eine Hohe Schule gehören sollte. Ohne deren Initiative in finanzieller Hinsicht oder als Petenten bei Papst Alexander V. zur Erlangung der erforderlichen Privilegien für den Lehrbetrieb, wäre es schlecht bestellt gewesen um Leipzig als zukünftige Universitätsstadt. Ob gewollt oder ungewollt, die Landesherren waren autorisiert und besaßen somit gleichsam eine Autorität, einen Einfluss. Doch wie war es um diesen Einfluss in den kommenden Jahrzehnten bestellt und inwieweit agierte die Universität demzufolge autonom? In Skizzierung der Verbindung zwischen alma mater und den großzügigen Markgrafen, ab 1423 mit der Kurwürde belehnt, und der ersten Statutenreform der Universität aus dem Jahr 1446, soll jene Fragestellung erörtert werden. Dass dabei nicht das Ziel ist, explizit neue Forschungserkenntnisse zu gewinnen, muss an dieser Stelle konstatiert werden. Vielmehr soll die Statutenänderung von 1446 hier als veranschaulichendes Exempel in einem auf Wechselwirkung von Landesherren und Universität basierenden Gesamtkonstrukt dienlich sein.