Die Unternehmergesellschaft: Ein Vergleich zu anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung

Im Wettbewerb um die vorherrschende Gesellschaftsform im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz 'UG' geschaffen. Ausgehend von einem historischen Überblick über die untersuchten Gesellschaften und die europäische Rechtsentwicklung wird gefragt, ob es dem deutschen Gesetzgeber mit der UG gelingen kann, sich der Zunahme ausländischer Scheingesellschaften und der drohenden europäischen Konkurrenz in der Form der Societas Privata Europaea (SPE) zu erwehren. Gegenstand der vorliegenden Erörterungen ist deshalb insbesondere die Frage, wie die UG von anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung, wie der SPE, der Aktiengesellschaft, der Private Limited Company by Shares (Ltd.) oder der Societas Europaea (SE), abzugrenzen ist. Im Fokus stehen hierbei die Gründung der Gesellschaften, deren Auflösung oder Umwandlung sowie die Darstellung ihrer Rechtsbeziehungen im Innen- und Außenverhältnis. Dabei wird eine mögliche Haftung der Beteiligten ebenso erörtert, wie der Erwerb von Anteilen an den Gesellschaften durch Dritte, die Gesellschafter und die Gesellschaften selbst. Zudem wird auf Fragen des Satzungsrechts, der Organisations- und Finanzverfassung, wie etwa die Thesaurierungsverpflichtung der UG, eingegangen. Gleichsam werden die durch die Gesellschaftsform unterschiedlichen Möglichkeiten der Kapitalakquise dargestellt. Abschließend erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse aus der Sicht eines Gründers, der eine Entscheidung bezüglich der Rechtsform zu treffen hat.

Björn Karst wurde 1982 in Titisee-Neustadt geboren. Nach Abitur und Militärdienst studierte der Autor Jura und BWL in Passau, der Universität zu Köln und der FernUniversität Hagen. Bereits während des Studiums konnte er Erfahrungen in der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Praxis sammeln. Nach dem ersten Staatsexamen im Oktober 2008, arbeitete er promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Rechtsanwaltssozietät. Im Anschluss an die Einreichung seiner Dissertation trat der Autor in die Referendarausbildung beim Landgericht Köln ein.

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