Die Untreuestrafbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern bei der Festsetzung überhöhter Vorstandsvergütungen.

Die Vergütung von Vorständen deutscher Aktiengesellschaften bietet wissenschaftlichen Zündstoff - nicht zuletzt die Zahl der Veröffentlichungen über rechtliche Fragen des vor kurzem mit strafprozessualen Absprachen beendeten Mannesmann-Prozesses hat gezeigt, wie intensiv die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen auch im Schrifttum diskutiert wird. Die Autorin greift die wesentlichen rechtlichen Probleme hoher Vorstandsvergütungen, wie sie Gegenstand des Mannesmann-Prozesses waren, abstrakt auf und geht der Frage nach, inwieweit sich hohe Vorstandsvergütungen bewilligende Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft der Untreue nach § 266 StGB strafbar machen können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei der Begriff der untreuespezifischen Pflichtverletzung unter Berücksichtigung des ultima-ratio-Prinzips des Strafrechts: ein Verhalten, welches gesellschaftsrechtlich erlaubt ist, kann und darf strafrechtlich nicht sanktioniert werden. Ausgehend von dieser Prämisse ist das Augenmerk der Verfasserin im Besonderen auf die gesellschaftsrechtliche Dimension von Vorstandsvergütungen gerichtet.