Die Veräußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens gemäß § 179a Abs. 1 AktG.

Der erste Vorgänger des heutigen § 179a AktG, der Gesamtvermögensgeschäfte einer Aktiengesellschaft von der Zustimmung der Hauptversammlung abhängig macht, findet sich bereits im HGB 1900. Nichtsdestotrotz ist es der Rechtsprechung und Literatur nur sehr bedingt gelungen, greifbare Kriterien zur Bestimmung des ganzen Gesellschaftsvermögens herauszuarbeiten. Daher ist die Vorschrift nach wie vor Diskussionsgegenstand, wie das 2019 ergangene BGH-Urteil zur analogen Anwendung auf die GmbH zeigt. Die Arbeit weist zunächst nach, dass der Schutzzweck der Norm sich nicht auch auf den Vermögensschutz erstreckt, sondern sich allein in der Dispositionsfreiheit der Aktionäre erschöpft. Ausgehend von diesem Verständnis werden qualitative Kriterien herausgearbeitet, anhand derer das ganze Gesellschaftsvermögen zu bestimmen ist. Nahezu alle in der Diskussion befindlichen Folgeprobleme der Norm lassen sich anschließend auf die dort gewonnenen Auslegungsergebnisse zurückführen.

Yannick Witt studied law at the University of Bonn, specialising in corporate and capital markets law. There he completed his doctoral thesis on the topic of »The Transfer of the Entire Assets of a Company pursuant to Section 179a(1) German Stock Corporation Act« under the supervision of Prof. Dr. Jens Koch. During his doctoral studies, he worked for commercial law firms in Düsseldorf in the area of corporate law. Since autumn 2020, he has been pursuing postgraduate studies at the University of Oxford (Magister Juris).