Die Verantwortungsübernahme des Geschäftsführers einer GmbH für das Insolvenzrisiko der Gläubiger durch die persönliche Inanspruchnahme im Regelinsolvenzverfahren.

Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Für die in Anspruch genommenen Geschäftsführer ist die Beantwortung dieser Frage regelmäßig von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Die Untersuchung zeigt u. a. auf, dass § 64 S.1 GmbHG a. F. als wichtigste gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm für die Risikoübernahme mit der insolvenzrechtlichen Antragspflicht gem. §15a Abs.1 InsO und der Neuregelung der Ersatzpflicht gem. § 15b InsO zu harmonisieren und entsprechend auszulegen ist. So setzt die Übernahme des Insolvenzrisikos durch den Geschäftsführer ein Überschreiten seiner gesellschaftsrechtlichen Kompetenzen und damit eine Fortführung des Unternehmens der GmbH, anstelle der Antragstellung i. S. v. § 15a Abs. 1 InsO voraus. Insoweit können die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen des Haftungsrisikos harmonisiert werden.

Katharina Robert completed her bachelor's and her master's degree in the study program »Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht« at the University of Siegen. After obtaining her master's degree, she worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Commercial and Corporate Law, Labor Law at the University of Siegen. During this employment, she completed her doctoral thesis and obtained her doctorate. Since January 2021 she has been working as a business lawyer at Oppenhoff in Cologne.

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