Das Bedürfnis seine Leistungsfähigkeit zu steigern, hat Menschen seit jeher beschäftigt. Die aktuelle Debatte befasst sich unter dem Stichwort 'Enhancement' mit nicht indizierten ärztlichen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, zur Verschönerung und Selbststilisierung. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat Empfehlungen erarbeitet, in denen es um die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten sowie die berufsrechtliche, zivilrechtliche und sozialrechtliche Bewertung dieser 'Wunschmedizin' geht.

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