Die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) von 1933

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der 11.07.1933 ist die Geburtsstunde der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), eines Zusammenschlusses der 28 deutschen protestantischen Landeskirchen. An diesem Tag wurde mittels einer gemeinsamen Verfassung die Gründung einer vereinigten Reichskirche beschlossen und das Amt eines Reichsbischofs geschaffen. Die Verfassung der DEK von 1933 hatte somit unmittelbare Auswirkungen auf das Fortbestehen der protestantischen Kirche im nationalsozialistischen Deutschland. Aus heutiger Sicht ist es von besonderem Interesse, inwieweit die Verabschiedung der Verfassung den weiteren Verlauf des sogenannten Kirchenkampfes und somit die Beziehung zwischen evangelischer Kirche und Deutschem Reich beeinflusst hat. Hierbei stellt sich die Frage, ob die Verfassung als Widerspruch der protestantischen Kirche gegen das Eingreifen des Staates oder als Durchsetzung von Hitlers Interessen im Zuge der Gleichschaltungspolitik zu verstehen ist. Im Folgenden soll ergründet werden, inwiefern die Verfassung der DEK das NS-Regime stärkte und wie der Verfassungstext von den regimetreuen Deutschen Christen einerseits und den kirchlichen Oppositionsgruppen andererseits ausgelegt wurde. Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit soll es dabei jedoch nur um den Zeitraum von Januar 1933 bis Mai 1934 und eine vereinfachende Darstellung der kirchlichen Gruppierungen gehen. Zunächst werden die wichtigsten Inhalte der Verfassung vorgestellt, um den Text dann in den historischen Kontext einordnen zu können. Daraufhin sollen die Folgen der neuen Verfassung aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden. Hierbei wird es jeweils um die Verfassung als Instrument der NS-Regierung, der Deutschen Christen und der evangelischen Oppositionsbewegungen gehen. In einem abschließenden Fazit sollen die Auswirkungen der Verfassung der DEK zusammengefasst werden.