Die Verletzung von Lock-up Agreements.

Lock-up Agreements verpflichten die Altaktionäre eines Unternehmens, ihre Aktien für einen gewissen Zeitraum nach einem Börsengang nicht zu veräußern. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung eines Lock-up Agreements eine Schadensersatzhaftung gegenüber den am Lock-up Agreement nicht beteiligten Anlegern begründet. Es wird dargelegt, dass eine Haftung im Rahmen der Dichotomie aus willensgetragener und gesetzlicher Bindung nicht in Betracht kommt. Daher wird im Wege der Rechtsfortbildung und unter Einbeziehung rechtsökonomischer Erwägungen der Versuch unternommen, eine Form der rechtlichen Bindung, die weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, innerhalb der Grenzen der Rechtsordnung zu verorten. Anhand einer solchen »außervertraglichen Selbstbindung« soll gezeigt werden, dass eine Haftung der Altaktionäre für die Verletzung von Lock-up Agreements de lege lata möglich ist.

Lorenz Koffka hat von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwigs-Maximilians-Universität München studiert und das Studium im Januar 2015 mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Von 2015 bis 2016 absolvierte er den Masterstudiengang »International Management« an der ESADE Business School in Barcelona und wurde im Anschluss Doktorand bei Professor Dr. Hanno Merkt. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hat seine Arbeit im Sommersemester 2018 als Dissertation angenommen. Im April 2018 ist Lorenz Koffka in den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingetreten.

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