Die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Lichte des BMF-Schreibens vom 26.08.02

Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Diplomarbeit stellt die wesentlichen Neuerungen des BMF-Schreibens vom 26.8.2002 (Einkommensteuerliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen) dar, setzt sich mit diesen kritisch auseinander und gibt einen Einblick in die kontroversen Ansichten, die von den Senaten des BFH, der Literatur und der Finanzverwaltung vertreten werden. Des Weiteren werden alternative Lösungswege aus dem steuersystematischen Dilemma aufgezeigt. Im nächsten Jahrzehnt werden ca. zwei Billionen Euro an Vermögenswerten von der Nachkriegsgeneration auf die nachfolgende Generation übertragen. Dabei steht die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Zentrum der Planungen der Vorbereitung des Generationenwechsels. Neben der angestrebten niedrigen Steuerbelastung ist vor allem die weitere Sicherung des Lebensstandards der weichenden Generation einer der wichtigsten Aspekte, die die Beraterschaft zu berücksichtigen hat. Dabei stehen gerade diese beiden Ziele häufig in Konkurrenz zueinander. Noch schlimmer: In Zeiten, in denen sich die Gesetzgebung schneller ändert, als die Rechtsprechung darauf reagieren kann, fehlt es an der erwünschten Rechtssicherheit, um vernünftige Planungen auszuarbeiten. Daher ist der Blick der Berater nicht nur auf die momentane Behandlung dieses Übertragungsweges gerichtet, sondern sie müssen ebenfalls mit fast schon hellseherischer Genauigkeit die künftige Rechtsentwicklung vorhersehen. Schließlich können diese Planungen nicht spontan oder kurzfristig geändert werden, da für die Vorbereitung der geplanten Vermögensübertragung häufig mehrere Jahre benötigt werden, um das steuerlich und wirtschaftlich optimale Ergebnis zu erzielen. Den Anforderungen an ein stabiles rechtliches Fundament kommen leider weder der Gesetzgeber noch die Finanzverwaltung nach. Im Gegenteil: Eine steuergesetzliche Basis für die vorweggenommene Erbfolge fehlt, und die von der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 23.12.1996 – im Weiteren kurz Renten-Erlass a.F. genannt – aufgestellten Grundsätze waren bereits zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung hinfällig. Trotzdem hat das Bundesfinanzministerium noch fast vier Jahre gewartet, um die neue Rechtsprechung in einem geänderten BMF-Schreiben umzusetzen. Das BMF-Schreiben vom 26.08.2002 – im Weiteren kurz Renten-Erlass n.F. genannt – verarbeitet die neuere Rechtsprechung und stellt neue Grundsätze für die Behandlung [...]