Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister.

Start-ups und junge Unternehmen haben in den letzten Jahren vermehrt Probleme bei der Kapitalgenerierung in Zusammenarbeit mit traditionellen Finanzintermediären. Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher nur national umgesetzt wurde. Die ECSP-Verordnung ist der erste Versuch, einen europäischen Crowdfundingmarkt zu schaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist allerdings nicht umfassend. Ob die Finanzierungswirklichkeit von jungen Unternehmen verbessert wird, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang attraktive Anlageformen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Arbeit untersucht ausgehend von den Anlageformen im deutschen Recht, inwieweit diese unter das Regime der ECSP-Verordnung fallen und in welchen Fällen weiterhin das nationale Recht Anwendung finden muss. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.

Johannes Öhmann studied law in Bonn and Cologne. At the University of Bonn, he worked at the Institute for Legal History and subsequently as a research assistant at an international law firm in Cologne. In 2021/2022, he completed a Master of Laws at Stockholm University, specializing in European Economic law, as a scholarship holder of the German Academic Exchange Service.