Die Verschuldung des Bundes

Inhaltsangabe:Einleitung: Unter Staatsverschuldung ist die Gesamtheit der vom Staat zur Deckung seines Finanzbedarfs am Geld- und Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite zu verstehen. Der Begriff Staatsverschuldung wird in der Regel synonym für Staatsschulden, staatliche Schuld und öffentlicher (aufgenommener) Kredit verwendet. Wenn in dieser Arbeit von Staatsverschuldung die Rede ist, so ist nur die Verschuldung des Bundes ausschließlich seiner Sondervermögen gemeint. Eventualverbindlichkeiten wie Garantien, Übernahme von Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen werden nicht berücksichtigt. Die Verschuldung in der Bundesrepublik Deutschland weist im Vergleich zu anderen Ländern Besonderheiten auf. Infolge der Währungsreform von 1948 begann sie mit Ausnahme der Altschulden praktisch bei Null. Trotz dieses Einschnittes lag der Schuldenstand des Bundes im Jahr 1996 bei 833,1 Mrd. DM. Die Zinsausgaben erreichten eine Höhe von 50,7 Mrd. DM, was einem Anteil von 11,1 % an den Gesamtausgaben entsprach. Gang der Untersuchung: Neben den gesetzlichen Grundlagen der Verschuldung des Bundes, einschließlich der zukünftig geltenden europarechtlichen Bestimmungen, wird im folgenden insbesondere herausgearbeitet, welcher Verschuldungsformen und Techniken sich der Bund bei der Kreditaufnahme bedient. Die an der Kreditaufnahme beteiligten Institutionen werden ebenfalls behandelt. Eine historische und eine wirtschaftstheoretische Betrachtung der Staatsverschuldung erfolgen nicht. Die Arbeit endet mit einem Ausblick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion hinsichtlich ihrer Konsequenzen auf die Emissionen des Bundes. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1. Kapitel: Einleitung1 2. Kapitel: Gesetzliche Grundlagen der Staatsverschuldung3 2.1Grundgesetz4 2.1.1Art. 109 GG4 2.1.2Art. 115 GG5 2.1.2.1Der Kreditbegriff des Art. 115 Abs. 1 GG6 2.1.2.2Der Investitionsbegriff des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG7 2.1.2.3Der Ausnahmetatbestand des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG9 2.2Haushaltsrecht10 2.2.1Haushaltsgesetz und Haushaltsplan10 2.2.2Haushaltsgrundsätzegesetz und Bundeshaushaltsordnung12 2.3Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft12 2.4Bundesbankgesetz14 2.5Reichsschuldenverordnung15 2.6EG-Vertrag15 3. Kapitel: Formen der Verschuldung und Bedeutung18 3.1Verschuldungsformen des Bundes18 3.1.1Bundeswertpapiere18 3.1.1.1Rechtsnatur18 3.1.1.2Gemeinsame [...]

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