Die Vorschriften zur Benachrichtigungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre praktische Umsetzung

Die Frage der Notwendigkeit verdeckter Ermittlungsmethoden ist seit den 1970er Jahren Gegenstand kontroverser rechtspolitischer und rechtswissenschaftlicher Diskussionen und bis heute Gegenstand der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen. Anlass der Debatte war nicht zuletzt der rasante technische Fortschritt, der seitens der Strafverfolgungsbehörden bereits Mitte der 70er Jahre den Wunsch aufkommen ließ, mit Hilfe der EDV einen 'gesellschaftssanitären' Auftrag zu erfüllen und weit im Vorfeld der eigentlichen Kriminalität präventiv tätig zu werden.°°Alexandra Kahmen widmet sich den Vorschriften zur Benachrichtigung nach Durchführung verdeckter Ermittlungen im Strafprozess gemäß §§ 101 Abs. 4 bis 6, 101a, 101b StPO, die mit Wirkung 2008 grundlegend geändert und 2016 mit der Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung weiter modifiziert wurden. Sie bewertet die Benachrichtigungsvorschriften, die als Ausgleich zum verdeckten Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden notwendig sind, aus rechtlicher Sicht und analysiert anhand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten und Experteninterviews die praktische Umsetzung der Vorschriften.°°