Die Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung.

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. Sie wird von der Rechtsprechung dahingehend angenommen, dass die Sicherungsverwahrung bei der Bemessung der Strafe regelmäßig mildernd zu berücksichtigen sei. Ausgehend von den straftheoretischen (Teil 1) und maßregeltheoretischen Grundlagen (Teil 2) gelangt der Autor zu dem Zwischenergebnis, dass die Sicherungsverwahrung nach geltendem Recht ihrer Natur nach Strafe sei und führt eine eigene Terminologie ein. Nach der Darstellung der strafzumessungsrechtlichen Grundlagen geht der Verfasser intensiv auf die Wechselwirkung auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie weiterer Strafzumessungstheorien ein (Teil 3). Diese sei lediglich im Ergebnis zu befürworten. Darauf aufbauend plädiert der Verfasser für die Aufnahme der Sicherungsverwahrung in das vikariierende System und deren Vorwegvollzug (Teil 4).

Thomas Giering hat an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Rechtswissenschaften studiert und 2008 das Erste Juristische Staatsexamen abgelegt. Den Schwerpunkt seiner Ausbildung bildeten die Kriminalwissenschaften. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft an strafrechtlichen Lehrstühlen der Universität Leipzig. In dieser Zeit entstand ein Großteil der von der Universität Leipzig als Dissertation angenommenen Arbeit zur Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung. Am Kammergericht Berlin absolvierte er zwischen 2011 und 2013 sein Rechtsreferendariat. Seit 2015 lebt und arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin.