Die Weimarer Stadtbücher - das Statutenbuch von 1433 und das Fleischhauer Reinheitsgebot

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Städtische Geschichtsschreibung im späten Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Stadtbücher und Stadtchroniken sind die zwei Quellenarten der Überlieferung städtischen Lebens, die besonders wertvoll für uns sind und uns Einblicke in das Mittelalter, aber auch in die Frühe Neuzeit geben. Während Stadtchroniken meist aus 'Sicht einer bürgerlichen oder auch klerikalen Person geschrieben wurden und somit nicht nur Belange der Stadt enthalten, sondern auch familiengeschichtlicher Natur', ist bei Stadtbüchern eine Professionalität des Schreibens bemerkbar. Wohl bemerkt, ein Stadtbuch ist somit nicht die 'auf Ratsordnung geführte Stadtchronik' und es handelt sich hier nicht um einfache Geschichte der Stadt oder gar 'um die großen Zusammenhänge der Weltgeschichte oder der politischen Geschichte des Heiligen Römischen Reiches', sondern vielmehr um Normen, städtische Gesetzgebung, Ver- urteilungen, aber auch Eheschließungen und die Verleihung der Bürgerschaft u.v.m.. Diese Bücher werden nun von Schreibern der Kanzleien geschrieben im Auftrag des Stadtrates, ganz nach Max Webers Definition von Professionalisierung. Dennoch sind Stadtschreiber oftmals 'selbständig aus freien Stücken zur Anlegung geschritten'. Der Anspruch auf Professionalität kam nicht von irgendwoher. Er diente der wachsenden Selbstständigkeit bzw. Autonomie gegenüber dem Stadtherren und somit der Legitimität gegenüber eben diesen auf Eigenständigkeit. Aber auch eine Verbesserung der Buchführung kann man dem Ausbau des Stadtbuchwesens verdanken.

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