Die Welthandelsorganisation und ausgewählte Problembereiche

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Globalisierung, pol. Ökonomie, Note: 1,3, Universität Osnabrück (Soziologie), Veranstaltung: Globalisierung und Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: Das weltweite Wirtschaftssystem und seine Institutionen auf wirtschaftlicher und politischer Ebene haben im Zuge der Globalisierung an immer größerer Bedeutung gewonnen. Insbesondere eine institutionalisierte Welthandelsordnung ist in das Zentrum der Globalisierungsentwicklung gerückt. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) am 01.01.1995 wurden die Regeln des Welthandels auf eine konstitutionelle Basis gestellt und somit wurde die bisher einzige international anerkannte Vertragsinstitution, deren Regeln völkerrechtsverbindlichen Charakter2 entwickeln, geschaffen. Die WTO bildet das wichtigste Koordinationsforum für Probleme des internationalen Handels, in dem 146 Mitgliedsstaaten, 35 Industriestaaten und 111 Nicht-Industriestaaten mit 90% des Welthandelsvolumens vertreten sind.3 Die Welthandelsorganisation (WTO) steht im Mittelpunkt vieler Meinungsverschiedenheiten. Für Vertreter der neoliberalen Wirtschaftsideologie ist mit ihr das Ende der Liberalisierung noch lange nicht erreicht; aber dennoch haben sich die meisten von ihnen mittlerweile mit der multilateralen Institution angefreundet und streben danach, mit ihr den Freihandel verwirklic hen zu können. Vom Freihandel versprechen sie sich ein stetiges Wirtschaftswachstum für alle Vertragsstaaten und damit steigenden Wohlstand für die ganze Welt. Die Gegner der WTO wiederum sehen in ihr den Grund vieler Probleme, insbesondere in den Entwic klungs - und Schwellenländern, und argumentieren der Freihandel helfe insbesondere den bereits industrialisierten Staaten und schaffe nicht die gleichen Ausgangsvoraussetzungen für Schwellen- und Entwicklungsländer. In der Mehrheit sehen jedoch auch sie Freihandel als solchen als unumgänglich an, wobei jedoch jedem Staat die Souveränität gegeben sein soll seine Zollpolitik selbst zu gestalten und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Vertragsstaaten gelten sollen. [...] 2 Die WTO ist laut Yüksel eine völkerrechtlich juristische Persönlichkeit. Vgl. Yüksel 2001, S. 1 3 Vgl. WTO 2003, S. 112

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