Die Welthandelsorganisation und die Europäische Gemeinschaft.

Im Zuge der wachsenden Intensität der wirtschaftlichen Globalisierung drängen multinationale Unternehmen zur Entstaatlichung. Ein Übermaß an Deregulierung würde außer acht lassen, daß der Staat innerstaatlich und zwischenstaatlich die einzige Einrichtung ist, rechtliche Verbindlichkeiten unter den Menschen zu erzeugen, welche ein gemeinsames Leben in Freiheit ermöglichen. Auch die Wirtschaft muß sich an den Prinzipien des Rechtsstaats ausrichten. Ein zentraler Aspekt des Buches ist, ausgehend von den institutionellen Bestimmungen der WTO, der Durchsetzung der WTO-Regelungen sowie der nach wie vor bedeutsamen Frage des Verhältnisses der WTO zum Gemeinschaftsrecht, die Erörterung der offenen Staaten. Dagmar Siebold legt den freiheitlichen Staatsbegriff mit dessen weitreichenden Folgerungen zugrunde. Beispielsweise wird die Unterscheidung von Staatsrecht und Völkerrecht minimiert, weil alles Recht Sache der Bürger ist. Nach der völkerrechtlichen Geltungslehre vom umgekehrten Monismus ist das Recht der WTO im Gemeinschaftsrecht einerseits unmittelbar und vorrangig anwendbar, steht aber andererseits unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, ein grundlegendes Prinzip des allgemeinen Vertragsrechts. Der globalen wirtschaftlichen Integration werden trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, die der Europäische Gerichtshof ablehnt, von der Verfassung Grenzen gezogen, die sich aus der existentiellen Staatlichkeit der Völker ergeben. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2001 der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durch die Hermann Gutmann-Stiftung sowie mit dem Sonderpreis der Wolfgang Ritter-Stiftung, Bremen, 2002.

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