Die Wiederholungsmarke

Markeninhaber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr unter großem Aufwand von Zeit und Geld erworbenes Schutzrecht erhalten bleibt. Strategisch ist es sinnvoll, das eigene Zeichen für möglichst viele Waren und Dienstleistungen einzutragen, um es später umfangreicher verteidigen zu können. Problematisch ist dabei jedoch das Erfordernis des Benutzungszwangs, nach dem die Marke für die eingetragenen Produkte ernsthaft verwendet werden muss. Wird sie innerhalb von fünf Jahren nicht benutzt, so verfällt sie für diese Produkte. Um das zu umgehen, wird teilweise versucht, eine identische Marke für sämtliche Waren und Dienstleistungen erneut einzutragen. Durch diese Wiederholungsanmeldungen könnte der Markeninhaber faktisch eine neue fünfjährige Benutzungsschonfrist erhalten. Der Autor zeigt, wie Wiederholungsmarken im deutschen und im europäischen Markenrecht zu behandeln sind, und vertritt die Position, dass die Wiederholungseintragungen am Verfall der Erstmarke teilnehmen müssen. Trade marks usually require a high amount of time and money to create. Owners of trade marks have a legitimate interest in defending their exclusive right. It makes sense strategically to register the trade mark for a broad range of goods and services, so the trademark can be defended widely. However, the consequences of revocation for non-use are problematic to the trade mark owner. The trade mark must be used for the registered goods and services. If it is not used in a genuine way, the trade mark expires for those products within five years. To evade the consequences of revocation for non-use, some trade mark owners reapply for an identical trade mark. In this way, the trade mark owner could be granted a new five year period of trade mark protection. This thesis answers the question of how to treat repeated applications for trade marks in German and European trade mark law. In the opinion of the author, repeated applications must be included in the expiration of the original trade mark.

Dr. Justus Gaden hat Rechtswissenschaften an der CAU Kiel studiert und im November 2010 die erste Staatsprüfung abgelegt. Ab Mai 2012 beginnt er das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.