Die Wirkung von Art. 5 GG

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Publizistik), Veranstaltung: Aktuelle Fragen des Medienrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kommunikationsgrundrechte sind in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz in Artikel 5 kodifiziert. Sie ermöglichen Individuen und Medien, ihre Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Durch die Teilnahme der Medien an der öffentlichen Diskussion, besonders bei politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der demokratischen Kultur. Innerhalb der Demokratie besitzen die freie Presse und der freien Rundfunk daher einen hohen Stellenwert. Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage Medien und deren Vertreter tagtäglich agieren, sowie die medienspezifischen Pflichten, die sich aus dem Grundgesetz für den Staat ergeben, soll Gegenstand dieser Arbei sein. In diesem Zusammenhang soll in der vorliegenden Arbeit die Wirkung von Artikel 5 GG näher betrachtet werden. Die Arbeit beschränkt sich auf eine Auseinandersetzung mit dem ersten Absatz des Art. 5 GG. Es soll erklärt werden, inwieweit das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit in Art. 5 GG ein Abwehrrecht der Bürger gegenüber dem Staat ist. Außerdem soll gezeigt werden, dass der Staat darüber hinaus verpflichtet ist, das freie Pressewesen und den freien Rundfunk institutionell zu garantieren. Wie sich diese institutionelle Garantie konkret auswirkt soll anhand einiger speziellen Mediengesetze und Grundsatzentscheidungen des BVerfG erläutert werden. Ferner soll anhand des Lüth-Urteils gezeigt werden, inwieweit Art. 5 GG auf Rechtsnormen des Privatrechts eine mittelbare Drittwirkung besitzt.

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