Die Zinsschranke im Konzern

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 6. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Unternehmensteuergesetz 2008 zu. Zentrale Zielsetzung bei dessen Ausgestaltung war die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere die Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands für ausländische Direktinvestitionen, und die Minderung des fiskalischen Anreizes, Gewinne ins Ausland zu verlagern. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie um die Optik niedriger nomineller Steuersätze. Dieses Ziel sollte bei gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch eine Senkung der Steuersätze erreicht werden. Der Ausgangspunkt hierfür war nicht das Bedürfnis des Gesetzgebers zur Systematisierung oder Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts beizutragen, sondern ausschließlich der zunehmende Druck des europäischen Steuerwettbewerbs. So wird ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die nominelle Ertragsteuerbelastung auf Ebene der Körperschaften infolge des Gesetzes von 38,65Prozent auf 29,825 Prozent reduziert, der Körperschaftsteuersatz von 25Prozent auf 15 Prozent herabgesetzt und die Gewerbesteuermesszahl von 5 Prozent auf einheitlich 3,5 Prozent gesenkt. Begleitend entfällt der Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer. Um eine einseitige Entlastung der Körperschaften zu vermeiden und den Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer zu kompensieren, wird im Bereich der Personengesellschaften der Gewerbesteueranrechnungsfaktor von 1,8 Prozent auf 3,8 Prozent erhöht. Für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften greift ein ermäßigter Steuersatz i.H.v.29,81 Prozent. Als Gegenfinanzierungsmaßnahme wurde unter anderem die Zinsschrankenregelung als Ersatz für die bisherige Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG a.F. eingeführt. Die Zinsschranke soll das inländische Steuersubstrat dadurch sichern, dass sie den Abzug von Zinsaufwendungen generell in Abhängigkeit vom Gewinn limitiert und somit die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung verbreitert. Zur Gegenfinanzierung strebt der Gesetzgeber verschiedene Ziele an, die sich hauptsächlich gegen Gestaltungsmissbräuche internationaler Konzerne richten. Diese steuern ihre Fremdkapitalaufnahme so, dass Konzernteile in Hochsteuerländern wie z.B. Deutschland, die Finanzierungskosten tragen, die Gewinne aber in Niedrigsteuerländern versteuert werden. In erster Linie sollen also steuerlich motivierte Ergebnisverlagerungen ins Ausland als auch einseitige Verlagerungen von [...]

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Die Zinsschranke im Konzern Kai Schwoon

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