Die Zukunft von Rhein und Ems

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, alle Gewässer bis ins Jahr 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Damit stellte ihr Inkrafttreten im Dezember 2000 einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung aller EU-Staaten dar. Allerdings bedeutet die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung bis zur Bewirtschaftungspraxis einen langjährigen Prozess und stellt neue Herausforderungen an die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Damit diese gut funktionieren kann, ist es ausschlaggebend ein einvernehmliches Verständnis von Gewässerschutz zu entwickeln. Daher werden zu Beginn die historischen und politischen Ausgangssituationen der beiden Nachbarstaaten Deutschland und Niederlande dargestellt. Darauf folgt eine Einführung in den gewässerspezifischen Naturraum des Tieflandes und die nationalen Bestrebungen zum Schutz der Gewässer vor dem Jahr 2000. Nach aktuellem Stand des Zeitplans der WRRL ist nun die Vorlage der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flusseinzugsgebiete vorgeschrieben, um der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme und aktiven Einbeziehung aller Akteure zu bieten. Deshalb wurden die zwei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE) Rhein und Ems im Grenzgebiet Deutschland-Niederlande ausgewählt, um anhand dieser Pläne die Vorgehensweisen zwischen den unterschiedlichen Behörden zu untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei der Aufbau der Koordinierungsstrukturen, Detaillierungsgrad und Aufbereitung der Pläne und Karten, Art der Informationsbereitstellung sowie die Angaben zu Kosten-Nutzen-Analysen, um ein möglichst effizientes Ineinandergreifen der notwendigen Maßnahmen zu gewährleisten. Bei der Beurteilung wurde nicht Wert darauf gelegt, die Unterschiede der einzelnen Managementpläne aufzuzeigen, vielmehr war es wichtig abzuschätzen, ob sie einen praxistauglichen und erfolgversprechenden Eindruck in Bezug auf die Anwendung im nun beginnenden ersten Bewirtschaftungszyklus machen. Denn jede FGE weist ihre besonderen Eigenarten auf und kann daher nicht nach einem mustergültigen Schema bewirtschaftet werden. Allerdings können und sollen die Erfahrungen und Erfolge einzelner Programme und Projekte durchaus international publik gemacht werden, um von anderen FGEs übernommen bzw. angepasst werden zu können. So kann die Erreichung des Ziels guter ökologischer Zustand bzw. Potential bestmöglich unterstützt und eine nachhaltige Bewirtschaftung aller europäischen Gewässer gewährleistet werden.

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