Die Zulässigkeit von Herstellung, Nutzung, Import und Implantation nukleozytoplasmatischer Mensch-Tier-Hybride aus rechtlicher und rechtspolitischer Sicht.

Herstellung und Nutzung von Mensch-Tier-Zybriden, die durch Nukleustransfer eines humanen somatischen Zellkerns in eine entkernte tierische Oozyte entstehen, werden nach Ansicht der Autorin de lege lata weder vom Anwendungsbereich des ESchG noch des StZG erfasst und sind daher straffrei. Verfassungsrechtlich unterstehen diese Entitäten dem Lebensschutz des Art. 2 II GG, nicht jedoch dem Würdeschutz des Art. 1 I GG, sodass dem Gesetzgeber zwar eine Schutzpflicht für diese Wesen zukommt, ihm aber ein relativ breiter Handlungsspielraum verbleibt, der aufgrund der staatlichen Pflicht zur Gesundheitsvorsorge so ausgefüllt werden sollte, dass die Erzeugung von Zybriden zu hochrangigen Forschungs- und Therapiezwecken begrenzt und kontrolliert zugelassen wird. Vorgeschlagen wird eine Ergänzung des ESchG um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; nach Prüfung durch eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Kommission sollen Mensch-Tier-Zybriden hergestellt und verwendet werden dürfen.

Corinna Odine Bobsien studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Zürich und Mannheim mit dem Wahlschwerpunkt Medizinrecht und war Mitarbeiterin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Nach der Ersten Juristischen Prüfung in Mannheim 2011 und dem Abschluss des Masterstudiums LL.M. Medizinrecht an der Düsseldorf Law School 2012 wurde sie Lehrbeauftragte für Bürgerliches Recht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim. Seit 2014 ist sie Rechtsreferendarin am LG Mannheim. Anfang 2015 schloss sie ihre Promotion bei Prof. Dr. Jochen Taupitz im Medizinrecht ab.