Die Zulässigkeit von Sonderformen des Arbeitskampfs

Das Arbeitskampfrecht ist richterrechtlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Normierung nicht geschaffen, obwohl dies seine Aufgabe war und ist. Stattdessen haben die Arbeitsgerichte die Aufgabe übernommen, die allgemeinen Rechtsgrundlagen fortzuentwickeln. Diese Untersuchung legt die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Arbeitskampfs in Bezug auf die exemplarisch ausgewählten Sonderformen des nichtgewerkschaftlichen ('wilden') Streiks, des politischen Arbeitskampfs und des Standortarbeitskampfs dar und behandelt die sich aufgrund der fehlenden einfachgesetzlichen Kodifikation sowie der zunehmenden Bedeutung europäischer und internationaler Rechtsnormen in Bezug auf diese Arbeitskampfformen ergebenden Rechtsfragen.