Die Zurechnung von Wissen im Aufsichtsrat

Die Frage nach der Zurechnung von Wissen im Aufsichtsrat gewinnt mit der zunehmenden Bedeutung des Organs immer mehr an Wichtigkeit. Dabei ist zu differenzieren zwischen der Wissenszurechnung im nationalen Gesellschaftsrecht und im unionsrechtlichen Insiderrecht. Die Zurechnung von Aufsichtsratswissen im Kontext des Art. 17 MAR führt außerdem zu der Frage, ob dem Aufsichtsrat nicht eine eigene Bekanntgabezuständigkeit im Rahmen seiner originären Kompetenzen zuzusprechen ist. Die Beantwortung dieser Fragen strebt die Arbeit durch eine umfassende Untersuchung des Umgangs mit dem Wissen eines modernen Aufsichtsrates an. Dabei wird der Versuch unternommen, aus Art. 17 Abs. 1 S. 1 MAR eine Kompetenz des Aufsichtsrates zur Bekanntgabe der Informationen herzuleiten.