Die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sicherheitsgewerbe unter besonderer Berücksichtigung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO

Das Sicherheitsgewerbe hat in den letzten Jahrzehnten aufgrund des steigenden Bedarfs an privaten Sicherheitsdiensten einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Seit mehreren Legislaturperioden findet sich das Vorhaben eines eigenständigen Gesetzes für das Sicherheitsgewerbe im Koalitionsvertrag. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 31. Juli 2023 den ersten Entwurf eines Sicherheitsgewerbegesetzes veröffentlicht. Die Arbeit stellt ausgehend vom Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO die gegenwärtige Rechtslage des Sicherheitsgewerbes dar, um anschließend de lege ferenda sowohl auf nationaler als auch auf unionaler Ebene Reformvorschläge zu liefern. Dabei steht die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Zentrum der Novellierungsdiskussion zum Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe. Das grenzüberschreitende Tätigwerden der privaten Sicherheitsdienste soll durch ein europäisches Zuverlässigkeitsregister erleichtert werden.

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