Die allgemeine Kronzeugenregelung.
Autor: | Lorenz Nicolai Frahm |
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EAN: | 9783428543335 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 02.07.2014 |
Untertitel: | Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB. |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Aufklärungsgehilfe Kronzeugenregelung Strafrecht Strafzumessung |
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Mit Wirkung zum 1. September 2009 trat das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft und mit ihm die allgemeine Kronzeugenregelung des § 46b StGB. Der Autor unternimmt eine umfassende Bewertung der Vorschrift, sowohl unter rechtlichen als auch kriminalpolitischen Gesichtspunkten. Er erörtert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie das systematische Verhältnis der Kronzeugenregelung zu anderen Vorschriften. Die anschließende Untersuchung der Norm hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Prinzipien bestätigt in mehrfacher Hinsicht die bereits im Vorfeld von Literatur und Berufsverbänden geäußerte Kritik. In einem dritten Teil wird anhand der Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von Staatsanwälten, Strafverteidigern und Strafrichtern erstmalig ein Einblick in das Meinungsbild der Praxis gewährt. Abschließend stellt der Autor ein eigenes Reformkonzept vor, durch dessen Umsetzung § 46b StGB mit rechtsstaatlichen Prinzipien harmonisiert werden könnte.
Lorenz Nicolai Frahm studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte dort im Mai 2011 sein erstes Staatsexamen. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D., an dessen Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention er von Juli 2009 bis Dezember 2011 tätig war. Die Dissertation wurde durch ein Graduiertenstipendium des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Seit Juni 2013 ist er Referendar am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Lorenz Nicolai Frahm studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte dort im Mai 2011 sein erstes Staatsexamen. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Generalstaatsanwalt a.D., an dessen Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention er von Juli 2009 bis Dezember 2011 tätig war. Die Dissertation wurde durch ein Graduiertenstipendium des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Seit Juni 2013 ist er Referendar am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.