Die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten - eine Bagatelle?

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Frankfurt früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber ist die schärfste aller arbeitsrechtlichen Sanktionen. Sie führt nicht nur zur unmittelbaren, fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch zur sofortigen Einstellung der Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber. Dadurch wird dem Arbeitnehmer sofort seine wirtschaftliche Grundlage entzogen, zusätzlich verhängt die Agentur für Arbeit im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber regelmäßig eine Sperrzeit von maximal 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld (§ 144 Abs. 1 Nr. 1. und Abs. 3 SGB III). Nicht zuletzt diesem Umstand geschuldet, ist die außerordentliche Kündigung im be-sonderen Fokus der Rechtssprechung und der Öffentlichkeit und dies erst recht, wenn der Grund für die fristlose Kündigung in einem geringwertigen Vermögensdelikt des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber beruht.