Die begriffliche Einordnung des Arbeitnehmers nach europäischem Primär- und Sekundärrecht

Fachbuch aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Nachfolgenden soll anhand des europäischen Primär- und Sekundärrechtes geklärt werden, wer konkret unter den Schutzbereich der Grundfreiheit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gem. Art. 39 bis 42 EGV fällt und somit den Gegenpart zum Unternehmer im Rahmen der Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr darstellt. Zum 01. Mai 2004 sind der Europäischen Union 10 neue Länder beigetreten. Eine zweite kleine Erweiterung erfolgte sodann zum 01. Januar 2007 durch den Beitritt zweier weiterer Länder zur Europäischen Union. Diese Erweiterungen stellten für die Europäische Union eine der größten Herausforderungen und Veränderungen ihrer Geschichte dar. Nie zuvor war die Gruppe der beigetretenen Staaten so groß und die Wirtschaftsstruktur und das Wirtschaftspotential so unterschiedlich.3 Aufgrund der Heterogenität der Länder dürfte vor allem die Personenfreizügigkeit, die seit den Verträgen von Rom aus dem Jahre 1957 zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes zählt, besonders weitreichende Folgen haben. Zu betrachten ist hier, dass gerade die Freizügigkeit der Arbeitnehmerschaft ein wichtiges Potential für das unternehmerische Handeln der Firmen innerhalb der europäischen Union darstellt.

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