Die besonderen Therapierichtungen und der Neutralitäts- und Objektivitätsanspruch des Staates

Das Recht der Alternativmedizin ist von gegensätzlichen Interessen und Weltanschauungen geprägt und lässt eine einheitliche Linie nur schwer erkennen. Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden auf Kosten der (gesetzlichen wie privaten) Krankenversicherungen zu erbringen sind, wird durch das Gesetz selbst höchst widersprüchlich beantwortet. Hierbei haben die sogenannten besonderen Therapierichtungen ¿ insbesondere Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie ¿ im SGB V eine in ihrer Tragweite höchst umstrittene gesetzliche Sonderstellung erfahren. Dieses Buch zeigt auf, dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen die jeweiligen Methoden letztlich stets objektiv und ideologiefrei zu betrachten sind.