Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO

Die Gesundheitsbranche befindet sich stärker denn je in einer Umbruchphase und wird seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zunehmend digitalisiert. Die massenhafte Verarbeitung von Gesundheitsdaten unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning verspricht viele Potentiale, birgt aber für die betroffenen Personen auch datenschutzrechtliche Risiken. Die Autorin befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Einwilligungskriterien im Gesundheitsbereich, insbesondere im Rahmen von wissenschaftlicher Forschung und klinischen Studien unter Einbeziehung der rechtlichen Besonderheiten in Deutschland. Eine der Rechtsgrundlagen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist die datenschutzrechtliche Einwilligung, deren Wirksamkeit an eine Vielzahl von komplexen Bedingungen geknüpft wird. Dies gilt nicht nur für die wirksame Einholung der Einwilligung, sondern auch für Handlungsmöglichkeiten nach einem Widerruf. Die Neuerungen im Datenschutzrecht sind geprägt von Interpretationsschwierigkeiten, unklaren Regelungsreichweiten und einer bislang überschaubaren Rechtsprechung. Darüber hinaus verbleiben den Mitgliedstaaten über sogenannte Öffnungsklauseln gestalterische Spielräume insbesondere für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, genetischen Daten und biometrischen Daten. Aus diesem Grund findet über die Einwilligungskriterien der DSGVO hinaus eine Betrachtung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im nationalen Gesundheitsrecht, insbesondere im Arzneimittelgesetz, Sozialgesetzbuch V, Medizinproduktegesetz, Gendiagnostikgesetz und im Landeskrankenhausgesetz sowie Krebsregistergesetz in Baden-Württemberg statt.

Dr. Anna-Lena Hoffmann ist Senior Associate in der überörtlichen Sozietät BSB Quack Gutterer und betreut dort das Datenschutzreferat. Inhaltlich konzentrieren sich ihre anwaltlichen Tätigkeiten auf das Datenschutzrecht, IT-Recht und die Gestaltung innovativer Geschäftsmodelle. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie Lehrbeauftragte und Mitgründerin eines Legal-Tech-Startups.

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