Die deutsche Entwicklung des Urheberrechts im Bereich der Musik
Autor: | Kramer, Tina |
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EAN: | 9783346263223 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Ethnologie |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 24 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 28.10.2020 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Kulturwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Was die wichtigsten Vorgänge bei der Entwicklung des Urheberrechts waren, warum Musik im Vergleich zur Literatur erst so spät als schützenswert anerkannt wurde und durch welche Merkmale und Herausforderungen das heutige Musikurheberrecht gekennzeichnet ist, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Urheberrecht bezeichnet zum einen das Gebiet der Rechtsordnung, das sich mit den Urhebern und ihren Werken sowie deren rechtlichen Beziehung zueinander befasst und zum anderen auch das Recht des Urhebers als solches an seinem Werk. Die Geschichte des Urheberrechts besteht hauptsächlich aus einem Jahrhunderte langen Ringen der Autoren um ihre ideelle und wirtschaftliche Anerkennung und der Drucker, Verleger, später Tonträgerproduzenten etc. um ihre Rechte als Verwerter. Die Herausbildung des Urheberrechts beruht auf zwei Faktoren: Erstens auf der Entwicklung der Musik bzw. anfangs Literatur in ihren künstlerischen und soziologischen Gegebenheiten, und zweitens auf der Entwicklung des Rechts, das naturgemäß nur im Anschluss daran erfolgen kann, weil hierfür zunächst ein gewisses Urheberrechtsbewusstsein vorhanden sein muss. Die allgemeine Rechtsentwicklung hat den Bereich der Musik lange Zeit vernachlässigt. In den frühen Gesetzen gegen Nachdruck wurden fast ausnahmslos literarische Werke geschützt. In Deutschland wurde die Entwicklung zu einem modernen einheitlichen Urheberrecht zusätzlich durch die territoriale Zersplitterung gehemmt, so dass das frühzeitige Problem des Nachdrucks von Büchern vor allem ein Problem unterschiedlicher Gesetzgebungen in den einzelnen Staaten des deutschen Bundes bedeutete.