Die deutsche und europäische Zusammenschlusskontrolle beim erbrechtlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen.

Insbesondere bei Familienunternehmen nimmt die Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle der unternehmerischen Planungen ein. Bisher ungeklärt war dabei, ob die erbrechtliche Unternehmensnachfolge der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterfällt und wie diese in solchen Fällen anzuwenden ist. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die erbrechtliche Unternehmensnachfolge in den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle fällt, wenn der dadurch bewirkte Zusammenschluss die jeweiligen Aufgreifkriterien erfüllt. Auf viele Formen der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge ist dabei das bestehende System der präventiven Zusammenschlusskontrolle unverändert anwendbar. Jedoch gibt es Konstellationen, wie insbesondere die Alleinerbschaft oder die Erbschaft von Personengesellschaftsanteilen bei mehreren Erben, in denen das bestehende System an seine Grenzen gerät. Für diese Fälle entwickelt die Arbeit individuelle Lösungsansätze auf Grundlage des bestehenden Rechts.

Moritz B. Schubert studied law at the University of Passau with a focus on corporate and antitrust law. In early 2018, he passed his first state examination and began his doctoral studies at the University of Regensburg, which were supported by a doctoral scholarship from the Friedrich Naumann Foundation for Freedom. During this time, Moritz B. Schubert worked for several international law firms. Since 2020 he is in legal traineeship at the Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg.

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