Die diplomatische Vertretung der Europäischen Union

Kirstin Karalus geht der Frage nach, ob es derzeit, d.h. auf Grundlage der bestehenden europäischen Verträge, eine diplomatische Vertretung der Europäischen Union gibt. Eine eindeutige Bestimmung hierzu fehlt im Primärrecht, doch es gibt verschiedene Akteure, die mit Fragen der Außenvertretung beschäftigt sind und möglicherweise als 'diplomatischer Dienst der Europäischen Union' angesehen werden können. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage untersucht die Autorin zunächst in einem vorangestellten Teil, was eigentlich diplomatische Vertretung ist. Dafür arbeitet sie charakteristische Merkmale diplomatischer Vertretung anhand des Völkerrechts sowie nationaler Regelungen heraus. Mit Hilfe dieser Merkmale werden im Hauptteil die Institutionen der Europäischen Union und Europäischen Gemeinschaft untersucht, die sich mit diplomatischer Vertretung befassen. Von zentraler Bedeutung sind an dieser Stelle die Kompetenzen der Organe Kommission und Rat zur Außenvertretung. Dabei zeigt sich, dass die auswärtigen Delegationen der Kommission eine so gewichtige Rolle spielen, dass sie als diplomatische Vertretung der Europäischen Gemeinschaft angesehen werden können. Abschließend untersucht die Autorin die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, auf dessen Grundlage ein Europäischer Auswärtiger Dienst geschaffen werden soll. Dabei steht die Frage im Vordergrund, unter welchen Bedingungen die Einrichtung dieses Dienstes eine Verbesserung der diplomatischen Vertretung der Europäischen Union darstellen kann.

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Jena; 2008 Promotion; zur Zeit Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen.