Die dreifache Schadensberechnung

Die dreifache Schadensberechnung findet im deutschen Immaterialgüterrecht bereits seit über 100 Jahren Anwendung und wird aufgrund ihrer Widersprüche zur Haftungssystematik des BGB in der deutschen Rechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Katharina Ernicke widmet sich der Frage, wie dieses Rechtsinstitut ursprünglich Eingang ins deutsche Recht fand und sich dort trotz seiner Widersprüche dauerhaft etablieren konnte. Dazu untersucht sie die Entstehung der dreifachen Schadensberechnung Ende des 19. Jahrhunderts, ihre darauffolgende Ausweitung auf die verschiedenen Rechtsgebiete des Immaterialgüterrechts und ihre dauerhafte Etablierung im deutschen Recht in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth; 2012 Erstes Juristisches Staatsexamen; Mitglied des DFG-Graduiertenkollegs 'Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit'; 2017 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsanwältin in München.