Die erbschaftsteuerlichen Änderungen im Zuge des Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge: Bestandsaufnahme und betriebswirtschaftliche Kritik

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das geltende deutsche Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) steht in regelmäßiger Diskussion. In einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22.05.2002 es in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Es wird insbesondere ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) festgestellt, da bei Zugrundelegung eines einheitlichen Steuertarifs die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlagen des Betriebsvermögens, der Anteile an Kapitalgesellschaften und des Grundvermögens gleichheitswidrig ausgestaltet seien. Aus diesem Grund wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bisher liegt noch keine Entscheidung vor. Der Freistaat Bayern und die Bundesregierung der 15. Wahlperiode haben in diese ungeklärte Rechtslage hinein Gesetzesentwürfe für eine Erbschaftsteuerreform eingebracht. Die Vorlagen gehen auf die Ergebnisse des Job-Gipfels zwischen der Bundesregierung und der Opposition im März 2005 zurück. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung basiert mit Unterschieden im Detail auf dem Vorschlag des Freistaates Bayern. Beide Entwürfe fokussieren den Bereich der Unternehmensnachfolge. Wichtige Zielsetzungen sind dabei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Entlastung mittelständischer Unternehmen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die zentrale Bestimmung der Entwürfe ist das sogenannte Abschmelzungsmodell. Es ist vorgesehen, daß die Erbschaftsteuer für begünstigtes Vermögen gestundet wird und in einem Zeitraum von zehn Jahren sukzessive erlischt. Diese Gesetzesentwürfe sind aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl vom 18.09.2005 nicht mehr verabschiedet worden. Es ist jedoch mit einer Fortsetzung der politischen Diskussion zu rechnen, da die Bundesregierung der 16. Wahlperiode eine entsprechende Zielvorgabe in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat. Im Übrigen heißt es dort, daß die Erbschaftsteuerreform unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des BVerfG erfolgen soll. Die Reform soll bis spätestens zum 01. Januar 2007 erfolgen. [...]