Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Möglichkeiten und Risiken der steuerlichen Gestaltung

Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Aalen (TaxMaster), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die Chancen und Grenzen der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG dargestellt. Die Chancen und Grenzen ergeben sich aus dem Zweck der Norm sowie aus den Eingrenzungen, die in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG festgehalten aber auch durch Rechtsprechung entschieden worden sind. Zunächst ist es nötig grundlegende Aspekte zu erläutern. Anschließend erfolgt die Darstellung der Chancen der erweiterten Kürzung, die mit einem abschließenden Beispiel schließt. Im nächsten Kapitel werden dann die Grenzen dargestellt. Dies erfolgt aus einer Betrachtung der Risiken, die zum Ausschluss der Anwendung führen und somit die Grenzen zeigen. Das Kapitel schließt ebenfalls mit einem Beispiel. Durch die Erläuterung der grundlegenden Aspekte sowie die Darstellung der Chancen und Risiken beantworten sich indirekt folgende Fragen: Kann jedes Unternehmen die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen?, Ist die erweiterte Kürzung in jedem Fall sinnvoll? aber auch: Was muss man besonders beachten um die erweiterte Kürzung als Gestaltungsmittel nutzen zu können?. Abschließend werden die zuvor dargestellten Fragen beantwortet. Durch die Chancen ergibt sich die Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung, die aber aufgrund der Risiken genau geprüft werden sollte. Die Risiken ergeben sich aus den Grenzen der erweiterten Kürzung. Das Ziel dieser Arbeit ist, die Chancen der erweiterten Kürzung darzustellen und dem Leser die Risiken zu erläutern. Hierdurch soll das steuerliche Gestaltungspotential ersichtlich werden. Gleichzeitig soll diese Arbeit zeigen, wann der Antrag auf die erweiterte Kürzung gestellt werden sollte. Hierbei ist nicht der zeitliche Aspekt von Bedeutung, sondern das Ergebnis einer Vergleichsberechnung zwischen der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG und der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ebenfalls soll gezeigt werden, ob die erweiterte Kürzung hinsichtlich der Voraussetzungen und des steuerlichen Vorteils in jedem Kalenderjahr erneut geprüft werden sollte.