Die europäische 'Identität' im Entwurf des Verfassungskonventes - Europa der Nationen, 'GUS', Staatenbund, Staatenverbund, Bundesstaat

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man den Begriff der Identität näher betrachtet, kommt man nicht umhin, sich mit einer Vielzahl von Formen derselben auseinanderzusetzen. So werden in der Literatur unter anderem folgende, für die Hausarbeit von Relevanz scheinende Identitätsbegriffe differenziert: - Kollektive Identität, sie ist von Relevanz in der politischen Wissenschaft und steht in einem evolutionären Zusammenhang mit der personellen Form - Nationale Identität, sie hat unmittelbare Bedeutung für die Europäische - Mehrfachidentitäten, der Träger wechselt, insbesondere induziert durch die globale Gesellschaft, die Identitätskreise gemäß seinem Willen. Bei der Bearbeitung und wenn möglich, Operationalisierung der oben genannten Begriffe lässt es sich nicht vermeiden, dass man zunächst den 'festen Boden' des Europarechts, bzw. des Verfassungsentwurfs verlassen und sich mit philosophischen, soziologischen und psychologischen Faktoren auseinandersetzen muss. Dabei wird u.a. die Frage diskutiert inwieweit es funktionale Gründe gibt, dass der Verfassungsentwurf ein Wertesystem festschreibt. Auch das Konzept des Verfassungspatriotismus spielt hierbei eine prominente Rolle. Dieser könnte als Verbindung zwischen dem Unionsbürger und der EU fungieren und somit mangelndes Gemeinschaftsbewusstsein kompensieren. Aufgabe dieses Teils der Hausarbeit ist es also den Anspruch, der durch den Verfassungskonvent erarbeiteten Verfassung herauszufinden. Ob durch diese, eine wie auch immer geartete gemeinsame Identität entstehen oder konsolidiert werden soll, oder ob die europäische Verfassung lediglich als Ausdruck eines europäischen Bewusstseins, sozusagen als kleinster gemeinsamer Nenner der Mitgliedsstaaten angesehen werden kann. Der zweite Teil der Hausarbeit setzt sich mit der Verfassungsidentität der EU im Hinblick auf die gewählte oder zu wählende Staatsform auseinander. Erörtert wird hier nach einer Ermittlung der momentanen Form der EU, inwiefern die im Thema genannten Staatsformen, welche sich nach einer Begriffsklärung auf zwei, nämlich Bundesstaat und Staatenbund reduzieren lassen, passend oder opportun für eine europäische Gemeinschaft sind. Auch die vom Bundesverfassungsgericht definierte Staatsform, der Staatenverbund, wird kurz erörtert. In einem Fazit werden Schlüsse welche sich aus den vorigen Erörterungen ergeben präsentiert.