Die europäische Integration im Neofunktionalismus und Intergouvernementalismus

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 1,0, Universität Rostock (Institut für Politik und Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Internationale Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit soll sein, den Neo-Funktionalismus und Intergouvernementalismus mittels der europäischen Integration miteinander zu vergleichen. Dafür werden Integrationsschritte anhand der beiden Theorien analysiert. Die drei bedeutendsten Integrationstheorien, die sogenannten 'grand theories', sind der Föderalismus, Neofunktionalismus und der Intergouvernementalismus. Die vorliegende Arbeit befasst sich ausschließlich mit dem Neofunktionalismus und dem Intergouvernementalismus. Die Wahl der Theorien ist in ihrer Gegensätzlichkeit begründet. Der Neofunktionalismus sieht in der Integration der europäischen Staaten einen dynamischen, automatischen Prozess, der auf wechselseitigen Abhängigkeiten der politischen Aufgabenfelder beruht. Dabei sind supranationale (überstaatliche) Institutionen die treibenden Kräfte. Aus Sicht des Intergouvernementalismus hingegen sind die einzelnen Regierungen die entscheidenden Akteure. Erst die Kompromisse der Regierungen in den Verhandlungen machen Integrationsschritte möglich. Um ein Verständnis der beiden Theorien und deren Grundannahmen zu erhalten, erfolgt im ersten Teil dieser Arbeit eine Darstellung des Neofunktionalismus und des Intergouvernementalismus. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Entwicklung der europäischen Integration dargestellt. Da die europäische Integration sehr komplex ist, wird die Entwicklung in Phasen aufgeteilt und anhand ausgewählter Integrationsschritte dargestellt. Die Auswahl dient dem Vergleich der beiden Theorien und soll zum Verständnis der beiden Theorien beitragen. In der Politikwissenschaft wird unter Integration das Zusammenfügen von einzelnen Elementen zu einem Ganzen verstanden. Darunter ist eine Zusammenführung von Staaten auf friedlicher und freiwilliger Basis bzw. eine Eingliederung eines Staates oder mehreren Staaten in eine größere Einheit zu verstehen. Unter Integration wird sowohl ein Zustand als auch ein Prozess verstanden. Der Zustand bezeichnet das Ergebnis des Einigungsvorgangs und umfasst zwei Dimensionen. Zum einen ist es die Anzahl und das Ausmaß der Politikfelder, in denen die Zusammenarbeit stattfindet. Zum Beispiel kann die Kooperation auf einem begrenzten Politikfeld stattfinden oder auf allen möglichen Politikfeldern. Zum anderen ist es die Anerkennung und Macht der überstaatlichen Institutionen. Bei einem Minimum an Autorität würden keine gemeinsamen Institutionen existieren und es gäbe nur eine rein intergouvernementale Zusammenarbeit.