Die europäische Union und der deutsche Föderalismus: Möglichkeiten und Grenzen der politischen Einflussnahme der Bundesländer am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns

Zur Charakterisierung der Politik im deutschen Bundesstaat werden seit Ende der 1960er Jahre vor allem zwei Begriffe verwendet, die die Entwicklungstendenzen des bundesstaatlichen Ordnungsprinzips am ehesten beschreiben: Politikverflechtung und Föderalismus. Im Rahmen der Koordination und Kooperation der verschiedenen staatlichen Akteure ist ein komplexes Netzwerk von sich überschneidenden Zuständigkeiten, Koordinationsmustern sowie formellen und informellen Mitsprachebefugnissen entstanden. Vor dem Hintergrund des voranschreitenden europäischen Integrationsprozesses stellt sich für die bundesdeutschen Länder die Frage, wie sie auf die Europapolitik des Bundes und auf die politischen Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, Einfluss nehmen können. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Intention, den durch den europäischen Integrationsprozess erlittenen Kompetenzverlust auszugleichen und möglichst das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Trotz ihrer Bemühungen müssen die Länder eine wachsende Limitierung ihres eigenständigen Handlungs- und Gestaltungsspielraums hinnehmen, wobei die Landesparlamente in besonderer Weise betroffen sind. Der Umstand, dass der bundesdeutsche Föderalismus das zwischen Nationalstaat und Europäischer Union bestehende Zwei-Ebenen-System um eine dritte subnationale Ebene erweitert, und die Frage, welche Konsequenzen dies für die Beteiligungsmöglichkeiten der Länder am europäischen Entscheidungsprozess hat, liegen dieser Arbeit zugrunde.