Die »ex tunc«-Nichtigkeit von Dauerschuldverhältnissen nach § 142 Abs. 1 BGB.

Im Bereich der Dauerschuldverhältnisse wird bei durchgeführten Arbeits- und Gesellschaftsverträgen heute überwiegend behauptet, dass die rückwirkende Nichtigkeit als Rechtsfolge der Anfechtung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nicht passe. Der Autor zeigt auf, dass sich für Arbeitsverträge diese Rechtsanwendung, auch mit Blick auf die Schutzrechte des Arbeitnehmers, rechtstechnisch nicht nachvollziehen lässt. Anders entstehen, ausgehend von einer methodisch und dogmatisch präzise geführten Betrachtung, bei der Anfechtung in Vollzug gesetzter Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften nachvollziehbare Schutzlücken der Interessen Dritter. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung selbst begründet dabei keine Beschränkung der ex tunc-Nichtigkeit für Dauerschuldverhältnisse. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor eine gängige Ausnahme in teleologischer Reduktion des § 142 Abs. 1 BGB und stellt die allgemeine Vereinbarkeit der Anfechtungsfolge mit Dauerschuldverhältnissen dar.

Philip Egle studied law at the University of Augsburg and the University of the Basque Country, San Sebastian. After the First State Examination in law (2016) he did his doctoral studies under Prof. Dr. Martin Löhnig at the University of Regensburg. He completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich. During this period and his doctoral studies he was a research assistent at a chair for legal history and civil law at the Ludwig-Maximilians-University in Munich. Since 2021, he has been working for the law firm Kapellmann und Partner in Munich as a lawyer for construction and architectural law.