Die extraterritoriale Anwendung der antifraud-Vorschriften im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht.
Autor: | Johannes Richter |
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EAN: | 9783428539765 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 17.12.2012 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Antifraud-Vorschriften Extraterritorial US-amerikanisches Kapitalmarktrecht |
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Die extraterritoriale Anwendung der US-amerikanischen Bundesvorschriften zum Wertpapierbetrug, der antifraud-Vorschriften Section 10(b) des Securities Exchange Act of 1934 und Rule 10b-5, wird seit Jahren diskutiert. Sie liegt im Spannungsfeld der Interessen von Staaten, Klägern und Beklagten. Mit der Entscheidung Morrison v. National Australia Bank Ltd. im Jahre 2010 nahm sich der US Supreme Court erstmals dieser Problematik an. Johannes Richter diskutiert die Grundlagen der extraterritorialen Rechtsanwendung in den USA, die Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung vor und nach dieser Entscheidung sowie diesbezügliche Kritik, Probleme und Lösungsvorschläge. Es zeigt sich, dass es dem US Supreme Court zwar gelungen ist, die besonders problematischen Sachverhalte vom Anwendungsbereich der antifraud-Vorschriften auszunehmen, insgesamt aber keine abschließende Klarheit erreicht wurde.
Johannes Richter wurde 1981 in Ulm geboren. Er studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Im Anschluss war er bis 2009 Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Von 2009 bis 2010 studierte er an der Boston University und erwarb dort den Master of Laws (LL.M.). Nach dem Bestehen des New York Bar Exam wurde er im Januar 2011 als Attorney-at-Law im Bundesstaat New York zugelassen. Seit Juni 2012 arbeitet er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München.
Johannes Richter wurde 1981 in Ulm geboren. Er studierte von 2002 bis 2007 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. Im Anschluss war er bis 2009 Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Von 2009 bis 2010 studierte er an der Boston University und erwarb dort den Master of Laws (LL.M.). Nach dem Bestehen des New York Bar Exam wurde er im Januar 2011 als Attorney-at-Law im Bundesstaat New York zugelassen. Seit Juni 2012 arbeitet er in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München.