Die fehlerhafte Konstruktionsentscheidung.

Die Auslegung des § 3 ProdHaftG gehört nach wie vor zu den umstrittensten Fragen des Produkthaftungsrechts. Dies zeigt sich besonders bei der Schadensverursachung durch Produkte, deren Sicherheitsrisiken der Hersteller in Kauf genommen hat, um andere - wünschenswerte - Produkteigenschaften zu ermöglichen. Nachdem keine »absolute« Produktsicherheit gefordert ist, setzt eine deliktische Haftung des Herstellers für eine fehlerhafte Konstruktionsentscheidung voraus, daß die Rechtsordnung einen Standard formuliert, nach dem im Einzelfall das erlaubte von dem verbotenen Risiko durch richterliche Wertung geschieden werden kann. In den Vereinigten Staaten, dem »Mutterland des Produkthaftungsrechts«, das auch für die Ausgestaltung des § 3 ProdHaftG sowie für die im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB entwickelten Standards maßgebliche Impulse gesetzt hat, wurden zur Bestimmung der Fehlerhaftigkeit von Konstruktionen zwei Modelle entwickelt, nämlich zum einen der consumer expectation Test, der durch die Vertreter der ökonomischen Theorie des Rechts eine wesentliche Fortschreibung für das deutsche Recht erfahren hat, und zum anderen die Kosten-Nutzen-Analyse, die Eingang in das Restatement (Third) of Torts gefunden hat. Die Verfasserin untersucht anhand eines Rechtsvergleichs, inwieweit die Erkenntnisse der amerikanischen Diskussion für das deutsche Recht nutzbar gemacht werden können. Nachdem die genannten Modelle auch zur Auslegung des § 3 ProdHaftG herangezogen werden können, wird anhand des Instrumentariums der ökonomischen Theorie des Rechts geprüft, welcher Ansatz zur Bewertung bewußter Konstruktionsentscheidungen herangezogen werden sollte. Im Ergebnis spricht sich Katharina Kollmann für verstärkte Aufklärung des Verbrauchers auf Basis des informationellen Fehlerbegriffs aus.