Die gemeinnützige GmbH

Die gGmbH gewinnt als neuere Gestaltungsform im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts immer größere Bedeutung. Obgleich sie keine eigenständige Rechtsform bildet, sondern auf der klassischen GmbH aufbaut, ist die gGmbH ein Gestaltungsmittel besonderer Art: Sie verbindet die Flexibilität der Kapitalgesellschaft mit der dauerhaften Absicherung der Satzungszwecke und der gemeinnützigen Mittelverwendung.

Das neue Erbschaftsteuerrecht sowie Änderungen des GmbH-Rechts (MoMiG) und des HGB (BilMoG) sind bereits berücksichtigt.


Rechtsanwältin Dr. Christina Weidmann ist Partnerin bei Weidmann Rechtsanwälte in Hamburg und spezialisiert auf dem Gebiet der Nachfolgeplanung sowie des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts. Als erfahrene Praktikerin verbindet sie Gesellschafts- und Erbrecht, um eine optimale Gestaltung und Beratung zu erreichen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Kohlhepp ist Fachanwalt für Steuerrecht und als Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers tätig. Er betreut im Rahmen seiner steuerlichen Beratung zahlreiche gemeinnützige und partiell steuerbefreite Organisationen.

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