Die gemeinsame Europäische Bankenaufsicht als Reformmodell für die verstärkte Zusammenarbeit?

Die Schaffung eines einheitlichen Mechanismus zur Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank erfolgte im Jahr 2013 im Wege einer Verordnung, welche zunächst nur im Euroraum und nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Geltung beansprucht. Mangels Einschlägigkeit einer speziellen Differenzierungsermächtigung hätte hier nach Ansicht der Autoren auf die Regelungen über die Verstärkte Zusammenarbeit zurückgegriffen werden müssen, was aber nicht geschah. Der vorliegende Band arbeitet in einem ersten Schritt diesen Verfahrensverstoß heraus und systematisiert hierbei über den Fall hinausgehend die Möglichkeiten eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten beim Erlass von Verordnungen. In einem zweiten Schritt wird der Fall der gemeinsamen Bankenaufsicht als Ausgangspunkt für die Frage genommen, ob das Regime der Verstärkten Zusammenarbeit den Anforderungen eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten gerecht zu werden vermag und inwiefern Reformbedarf besteht.

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