Die gutsherrlich-bäuerlichen Besitzverhältnisse

Der Ursprung des gutsherrlich-bäuerlichen Besitzrechtes lässt sich in Neu-Vorpommern und Rügen mit einiger Sicherheit bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen, als es zu der Ausbreitung des Christentums und der Kolonisation Pommerns durch die Deutschen kam. Als Hauptquellen des bäuerlichen Besitzrechtes galten zunächst die Verleihungsurkunden. Es werden nicht nur die Besitzverhältnisse der Bauern dargestellt, sondern auch der ländlichen Gewerbestellen, wie Schmieden, Mühlen, Wirtshäuser und die Entstehung von Eigentumskaten. Besonders der Rechtszustand, die Erbzins- und Erbpachtverhältnisse der Eigentumskaten bis 1811 werden betrachtet. Überarbeiteter Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1853.

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